Ablauf
Da Besuchsbegleitungen meistens im Zusammenhang von Konflikten und Streitigkeiten auf der Elternebene nötig werden, ist eine Vorphase wichtig. Dabei soll die Vorgeschichte der Eltern kennengelernt werden und die Kinder sollen wenn möglich die Fachperson bereits im Voraus erlebt haben, um ein Sicherheitsgefühl zu schaffen. Zudem sollen die Besuche vorgängig geplant werden, damit der Kontakt zwischen Kind und Elternteil möglichst gelingt. Die Besuchsbegleitung kann auf „neutralem“ Boden, z.B. in den Trial Räumlichkeiten; bei einem Tierpark-Besuch oder auf dem Spielplatz stattfinden. Wenn eine Vertrauensbasis zwischen dem Kind und dem betreffenden Elternteil vorliegt, werden Besuche auch zu Hause vor Ort begleitet.
- Auftragsgespräch mit den Beteiligten. Es werden Zielsetzungen festgehalten.
- Vorphase mit mind. je einem Einzeltermin mit der Mutter und dem Vater, sowie Kennenlernen der Kinder
- Planung des Besuchs mit dem betroffenen Elternteil mit Einbezug der Ideen und Wünsche des Kindes
- Durchführung der Besuchsbegleitung inkl. Rückmeldung am Schluss des Termins.
- Allfälliger Bericht an zuständige Behörde. Einschränkend muss dazu jedoch festgehalten werden, dass Beobachtungen aus einer Begleitung sich nur eingeschränkt auf unbegleitete Besuche generalisieren lassen.
Die Begleitung ist i.d.R. eine befristete Massnahme. Die Eltern sind aufgefordert, durch die Erfahrungen mit der Besuchsbegleitung und wo nötig unter zu Hilfenahme von Trennungsberatung bei Trial-Interventionen oder Mediation, die Streitigkeit um die Besuche zu Gunsten des Kindes beizulegen.