Leitbild
Grundwerte & Grundhaltungen
- Trial orientiert sich am Kindeswohl, im Wissen darum, dass dies von den Beteiligten unterschiedlich eingeschätzt werden kann. Die Vielfalt der Familien, deren Lebensformen und Besonderheiten werden soweit als möglich geachtet und respektiert. Das Ziel ist eine Funktionalität, welche die Bedürfnisse des Kindes genügend gut abdeckt.
- Trial arbeitet gemäss ausgehandeltem Auftrag zielgerichtet mit Kindern und Eltern zusammen. Dies findet im freiwilligen und gesetzlichen Rahmen des Kindesschutz statt und mit enger Kooperation mit den auftraggebenden Stellen.
- Die Aufträge sind zeitlich befristet und zielen darauf, dass Familiensysteme selbständig den Erziehungsalltag aufs Kind angepasst bewältigen können und dadurch eine gute Entwicklung des Kindes gewährt ist.
- Wir achten auf transparentes Handeln und pflegen einen respektvollen und wertschätzender Umgang. Die Kinder und Eltern werden partizipativ einbezogen. Die Autonomie des Einzelnen und der Familiensysteme wird gefördert. Zu unserem professionellen Beziehungsverständnis gehört ebenfalls eine eigene Rollenklarheit; der bewusste Umgang mit der Positionsmacht und klares Wissen über unsere Grenzen der Kompetenzen. Wir achten die Würde und die Rechte der Menschen.
- Trial ist lokal im Kanton Bern verankert. Wir aktivieren Familien zur Vernetzung im Sozialraum. Wir sehen in den Schulen, den Lehrbetrieben und in Vereinen wichtige Partner für Kinder und Jugendliche. Mit den involvierten Fachpersonen pflegen wir eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zu Gunsten der Familien.
- Trial arbeitet nach dem systemisch-lösungsorientierten Ansatz als Leitlinie. Daneben setzen wir verschiedene aktuelle Methoden und Techniken aus der Forschung und Theorie passend für die Zielerreichung ein.
- Wir werten unsere Arbeit zusammen mit Eltern, Kinder und auftraggebenden Stellen aus um uns fachlich weiterzuentwickeln. Mit Fehler setzen wir uns kritisch auseinander um daraus zu lernen.
- Unsere Mitarbeitenden sind fachlich qualifiziert und unterstützen sich im Team. Wir nutzen Intervision, Supervision und Weiterbildungen zur steten Kontrolle und Weiterentwicklung unseres fachlichen Handelns.
- Trial hält den Datenschutz und Schweigepflicht ein. Wir gehen sorgfältig mit Personendaten um.
- Trial ist politisch und konfessionell unabhängig.
Definitionen
Soziale Arbeit
- „Die Profession Soziale Arbeit fördert den sozialen Wandel, Problemlösungen in zwischenmenschlichen Beziehungen sowie die Ermächtigung und Befreiung von Menschen mit dem Ziel, das Wohlbefinden der einzelnen Menschen anzuheben.
- Indem sie sich sowohl auf Theorien menschlichen Verhaltens als auch auf Theorien sozialer Systeme stützt, vermittelt Soziale Arbeit an den Orten, wo Menschen und ihre sozialen Umfelder aufeinander einwirken.
- Für die Soziale Arbeit sind die Prinzipien der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit fundamental.“ (AvenirSocial, 2010)
Kindeswohl
Kindeswohl bedeutet „die für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes oder Jugendlichen günstige Relation zwischen seiner Bedürfnislage und seinen Lebensbedingungen.“ (Dettenborn 2010, S. 51)
Dabei geht es inhaltlich um eine „Genugvariante“ und nicht um das Günstigste/Optimalste. Wir orientieren uns an einer funktionalen Norm und nicht an einer Idealnorm.
Vernachlässigung
„Kindesvernachlässigung ist eine meist länger andauernde Unterlassung fürsorglichen Handelns. Der Begriff beschreibt die Unkenntnis oder Unfähigkeit von Eltern, die körperlichen, seelischen, geistigen und materiellen Grundbedürfnisse eines Kindes zu befriedigen, es angemessen zu ernähren, zu pflegen, zu kleiden, zu beherbergen, für seine Gesundheit zu sorgen, es emotional, intellektuell, beziehungsmässig und erzieherisch zu fördern. Vernachlässigung hat eine körperliche, eine kognitive und eine psychische Ebene (Kreis Stromarn 2016).“ (Plattner 2019, S. 17)
Elterliche Beziehungs- und Erziehungskompetenzen
Diese beinhalten selbstbezogene Kompetenzen, kindbezogene Kompetenzen und kontextbezogene Kompetenzen, welche sich durch handlungsbezogene Kompetenzen in einem Handlungsergebnis zeigen (vgl. Schneewind 2010, S. 178).
Die Hauptkriterien für die Erziehungsfähigkeit werden von Plattner (2020) wie folgt zusammengefasst:
- Einfühlsamkeit & Aufmerksamkeit
- körperliche Versorgung, Pflege u. Aufsicht
- Grenzen setzen und Struktur geben
- Förderung im schulischen Bereich und bzgl. Persönlichkeitsentwicklung
- Bereitschaft die elterliche Verantwortung zu übernehmen
- Bindungstoleranz & Kooperationsfähigkeit
Autoritativer Erziehungsstil
„Erziehung nach dem Prinzip „Freiheit in Grenzen““ hat „gezeigt, dass vor allem Eltern, die einen autoritativen Erziehungsstil praktizieren, dazu beitragen, dass ihre Kinder sich zu emotional angepassten, eigenständigen, leistungsfähigen und sozial kompetenten Personen entwickeln (Baumrind 1991).“ (Schneewind 2010, S. 181)
Sozialpädagogische Familienbegleitung
„Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) ist ein aufsuchendes Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, welches Familien bei der Bearbeitung unterschiedlichster familiärer Problemlagen unterstützt. Dabei ist der Fokus auf das Kindeswohl und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gerichtet.
Das Leistungsspektrum umfasst die Stärkung und Befähigung der Erziehungsberechtigten für eine gelingende Erziehung und Lebensgestaltung ebenso wie die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen. Die SPF erweitert mit ihrer systemischen, partizipativen und ressourcenorientierten Arbeitsweise die Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten aller Beteiligten, stärkt die Eigenverantwortung und bietet Hilfe zur Selbsthilfe.
Die SPF arbeitet im individuellen Auftrag zielorientiert, strukturiert, zeitlich begrenzt und vernetzt. Sie dokumentiert ihre Dienstleistungen unter Berücksichtigung des Datenschutzes und macht fachliche Empfehlungen zuhanden der Familie und der zuweisenden Stelle.“ (Fachverband SpF Schweiz, 2022)
Pflegefamilien
„Als Pflegefamilie wird jede Familie bezeichnet, die ein Kind oder eine/einen Jugendliche/Jugendlichen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Betreuung und Erziehung aufnimmt.“ (Fachstelle für das Pflegekinderwesen, 2001)
Bezugsrahmen
Die Dienstleistungen von Trial bewegen sich im gesellschaftlichen und gesetzlichen Bezugsrahmen folgender Grundlagen:
- Leitbild Sozialpädagogische Familienbegleitung SPF (Fachverband SpF Schweiz, 2017)
- Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz (AvenirSocial, 2010)
- Berner Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf und den dazugehörigen kantonalen Verordnungen (KFSV und AKVL)
- ZGB und Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern, (PAVO)
- UN-Kinderrechtskonvention und Europäische Menschenrechtskonvention