Qualitätssicherung
Trial-Interventionen sichert die Qualität von Familienbegleitung und Begleitung von Pflegefamilienunterbringungen mit Intervisionen, Supervisionen und Weiterbildungen. Durch das transparente Arbeiten kann die zuständige Behörde die laufende Begleitung kontrollieren und direkt Einfluss nehmen.
Trial ist interessiert, wie unsere Dienstleistungen von Eltern, Kindern, den Pflegefamilien und den zuständigen Behörden beurteilt wird. Es findet jährlich eine umfassende online-Umfrage statt. Die Rückmeldungen werden in der laufenden Arbeit aufgegriffen. Besonders wird das Augenmerk auf die Einschätzung zur Zielerreichung, die empathische Beziehungsgestaltung und die passende Methodenwahl gelegt.
Wir sind vernetzt mit anderen Institutionen und in Verbänden.
Trial untersteht im Kanton Bern der Meldepflicht gemäss KFSG & ALKV. Die Aufsicht über Trial gemäss KFSG erfolgt durch das zuständige Kantonale Jugendamt, welches bei Organisationen mit einem Leistungsvertrag ein periodisches Leistungscontrolling über die Leistungserbringung durchführt. Es werden dazu die Kantonalen Leistungsbeschreibung mit den festgelegten Zielen und den dazugehörigen Indikatoren und Standards betrachtet. Über besondere Vorkommnisse hat die Geschäftsleitung das Kantonale Jugendamt zeitnah zu orientieren.
Ein externes Treuhandbüro führt die Buchhaltung von Trial mit einem standardisierten Kontenplan und jährlichem Abschluss.