Kindesschutz-Abklärung
Trial-Interventionen bietet Teil-Abklärungen im Rahmen von Kindesschutz-Verfahren für die KESB oder die beauftrage Abklärungsstelle eines Sozialdienstes an. Die notwendigen Abklärungen zur Behandlung einer Gefährdungsmeldung können es notwendig machen, dass die Erziehungs- und Beziehungskompetenzen der Familie ausführlich betrachtet werden muss. Während 8 bis 10 Wochen finden mit der Familie umfangreiche Termine vor Ort statt. Diese Termine werden für die Klärung der Situation und zur Beobachtung der Interaktionen genutzt, um auf dieser Basis einen umfassenden Bericht für den Auftraggeber zu erstellen.
Die Einschätzung wird standardisiert anhand von Belastungsfaktoren und Ressourcen vorgenommen.
Dabei geht es um:
- Merkmale des Kindes
- Erziehungs- und Beziehungskompetenzen
- Merkmale der Bezugspersonen
- Lebensumstände
- Qualität der Zusammenarbeit
- Zusammenfassende Einschätzung
- Hilfen und Interventionen
Der Orientierungspunkt der Abklärung stellt immer der Kindesschutz und das Kindeswohl dar. Durch die Abklärungen vor Ort fliessen relevante Teile in die Beurteilung ein, welche bei Terminen auf einer Behörde oder unter Laborbedingungen kaum beobachtbar sind. Den Eltern wird ermöglicht ihren Umgang mit den Kindern in der vertrauten Umgebung zu zeigen. Das Verhalten der Kinder wird im massgebenden Kontext betrachtet.
Eine Teil-Abklärung in der Familie durch Trial ergänzt parallel die weiteren notwendigen Abklärungen durch die beauftragte Person. Insbesondere der sonstige Lebenskontext mit Arbeit, Finanzen und soziales Umfeld sowie allfällige weitere relevante Faktoren, wie z.B. psychische Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen, Straftaten, Suchtmittelkonsum o.ä. muss separat geklärt werden.