Ziele
Durch systemische Familienbegleitung von Trial-Interventionen werden die Erziehungs- und Beziehungskompetenzen der Eltern ausgebaut, damit das Kindeswohl gesichert ist und das Kind in seiner Herkunftsfamilie aufwachsen kann.
Die generellen Zielsetzungen von der Familienbegleitung sind:
- Gelingende Beziehung und Interaktion zwischen den Eltern und ihren Kindern
- Bewältigung des Erziehungsalltags und erweiterte erzieherische Handlungsmöglichkeiten
- Entwicklungsförderliches Verhalten der Eltern gegenüber den Kindern
- Gelingende Konfliktlösung in der Familie
- Passender Umgang in der Familie mit Schulschwierigkeiten oder Problemen in der Lehre
- Sinnvolle Freizeitgestaltung, soziale Integration ins Umfeld
- Konstruktiver Umgang mit spezifischen Problematiken von Kindern, wie z.B.:
- Psychischen Auffälligkeiten des Kindes oder Jugendlichen
- Stehlen, Lügen oder andere dissoziale oder aggressive Verhaltensweisen
- ADHS, ADS, ASS oder andere Verhaltensschwierigkeiten
- Gamen, Chatten, Internet
- Migration und kulturelle Problematiken
- Rauchen, Kiffen und Alkohol
- Problematische Peergroups
- Unterstützung bei der Rückkehr eines Kindes in die Herkunftsfamilie nach einer Fremdplatzierung
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für Veränderungen in Familien sind realistische und sinnhafte Zielsetzungen. Die Eltern sehen den Veränderungsbedarf und sind gewillt und fähig, ihr eigenes Verhalten anzupassen. Familienbegleitung stellt eine ergänzende Unterstützungsmassnahme dar. Die Eltern bleiben in der vollen Erziehungsverantwortung und können diese nicht an Trial delegieren. Bei Elternteile mit psychischen Erkrankungen ist eine Krankheitseinsicht, eine individuelle therapeutische Behandlung und ein vernetzter Austausch eine optimale Voraussetzung für Veränderungen.
Grenzen
Die Grenzen für ambulante Dienstleistungen sind vorwiegend durch den Grad der Kindeswohlgefährdung definiert.
- Der Schutz des Kindes vor Gewalt und Missbrauch ist zu Hause nicht gegeben
- Die psychische Situation/Stabilität der Erziehungsperson erfordert Massnahmen auf anderer Ebene
- Familienbegleitung verzögert passendere Massnahmen fürs Kind