Kosten für Begleitung von Pflegeverhältnissen
Gültig ab 01.01.2024 gemäss KFSV Tarife
Tarife (KFSV Art. 22 Anhang 2 A2-1)Angebot | Verrechenbare Leistungskategorien | Tarife |
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Begleitung Krisenunterbringung* | Pauschal | SFr. 138.- pro Tag |
Begleitung Wochenunterbringung* | Pauschal | SFr. 104.- pro Tag |
Begleitung Langzeitunterbringung* |
Direktkontakt fallbezogene Arbeit Reisezeit |
SFr. 130.- pro Std. SFr. 130.- pro Std. SFr. 130.- pro Std. |
Vermittlung von Pflegefamilie zur Langzeitunterbringung | Pauschal | SFr. 3'112.- pro Vermittlung |
* Sämtliche Kosten für die Pflegefamilie (wie z.B. Pflegegeld und Nebenkosten) sind separat zwischen Sozialdienst/KESB und der Pflegefamilie gemäss KFSV zu bezahlen und sind in diesen Tarifen nicht beinhaltet.
Pauschale Begleitung Krisenunterbringung & Wochenunterbringung
Die Pauschale beinhaltet die Vermittlung einer Pflegefamilie und sämtliche Leistungen der Begleitung wie Direktkontakt, fallbezogener Arbeit und Reisezeit. Ein Monat wird jeweils mit 30.4 Tagen verrechnet.
Direktkontakt
Die Zeit, die im direkten persönlichen Kontakt mit der Familie und einzelnen Familienangehörigen (face-to-face, Telefon, E-Mail, ect.) aufgewendet wird, wird als Direktkontakt abgerechnet. Die Zeiterfassung erfolgt in Viertelstundeneinheiten. Angebrochene Viertelstunden gelten als Ganze. Bei Terminen vor Ort wird mindestens eine Stunde verrechnet.
Das Auftragsgespräch wird gemäss Reglement verrechnet, auch wenn die Begleitung danach nicht zustande kommt.
Fallbezogene Arbeit
Als fallbezogene fachliche Arbeit gelten z.B. die Vor- und Nachbereitung, Berichterstellung, fallbezogene Arbeit mit dem sozialen Netzwerk und dem Leistungsbesteller, fachliche Abklärungen, Fachaustausch, Intervision und Fallsupervision.
Reisezeit
Die Reisezeit zwischen unserem Büro und dem jeweiligen Ort zur Begleitung wird mit den effektiven Reisezeiten verrechnet. Der Ausgangspunkt ist Thun (Waisenhausstrasse).
Allgemeines
- Bei Absagen innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz wird der gesamte geplante Termin ohne die entsprechende Fahrzeit in Rechnung gestellt. Unentschuldigte Termine werden regulär verrechnet.
- Die Leistungen werden gemäss den verrechenbaren Leistungskategorien (Pauschale oder Direktkontakt; fallbezogene Arbeit und Reisezeit) pro Kalendermonat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen.
- Die Änderungen der Tarife gemäss der Art. 23 KFSV des Kanton Berns.
- Sämtliche Kosten sind ohne Mehrwertsteuer. Bei allfälliger MwSt-pflicht des Leistungserbringers würde die MwSt dazugerechnet.