Ablauf
Die systemische Familienbegleitung von Trial-Interventionen gliedert sich in drei Phasen.
Auftragsklärung
In einer Auftragsklärungssitzung werden mit den Beteiligten folgende Themen aufgegriffen:
- die Gründe für die Familienbegleitung
- die konkreten Ziele der Eltern, des Kindes und/oder der zuweisenden Stelle
- die Form der Überprüfung der Zielsetzungen
- allfällige drohende Folgen, falls die Ziele mit der Familienbegleitung nicht erreicht würden
- die Dauer und den Umfang der Begleitung
Die Familienbegleitung kann als freiwillige Hilfestellung von Eltern mit Sozialdiensten oder direkt in Anspruch genommen werden. Eine solche vorsorgliche Begleitung mit dem Veränderungswillen der Eltern stellt optimale Bedingungen dar, um die gesetzten Ziele zu erreichen.
Sie kann aber auch in Fällen von Kindesschutz auf Weisungen einer KESB angeordnet werden. In einem Zwangskontext formuliert der Auftraggeber die Auflagen und Konsequenzen für die Familie. Diese Mindestbedingungen aus der Perspektive Kindesschutz sollen direkt von der zuständigen Stelle an die Familie vermittelt werden. Die transparente Kontrolle der geforderten Veränderungen über Informationswege wie z.B. Schule, Arbeitgeber oder Nachbarschaft stellt ein klarer Bestandteil dar, damit ein solcher Zwangskontext in der Familienbegleitung überhaupt Wirkung entfalten kann.
Veränderungsphase
In den regelmässigen Terminen vor Ort in der Familie wird gemäss dem Auftrag und der Zielsetzungen gearbeitet. Trial berät die Familie in systemisch-lösungsorientierter Weise. Der Fokus soll auf kleine realistische Schritte gelegt werden und die Familie wird aufgefordert, mit Hausaufgaben Veränderungen in der Familie umzusetzen. Die Familie erhält ein Arbeitsheft, welches den Veränderungsprozess durch Fachwissen, Pläne und Übungen vertieft. Die Arbeitsweisen, welche eingesetzt werden, finden sich unter Methodik. Diese Phase umfasst i.d.R. wöchentliche Termine über 3 Monate.
Abschlussphase
In der Abschlussphase wird die Häufigkeit der Termine verkleinert. Die Familienbegleitung verliert an Bedeutung. Externe Ressourcen von Vereinen, Bekannten und anderen privaten Stellen sind soweit wie möglich mobilisiert. Die Familie hat nun nützliche Strategien und Lösungsmöglichkeiten, um mit ihren Problemen umzugehen. In der Auswertungssitzung werden mit den Beteiligten die Veränderungen gemäss den Zielsetzungen vom Beginn der Familienbegleitung betrachtet und gewürdigt. Es wird geklärt, ob der Auftrag abgeschlossen werden kann. Falls dies noch nicht der Fall ist, wird der Zyklus wieder mit der Auftragsklärung gestartet.