Für eine Kindesschutz-Abklärung durch Trial-Interventionen braucht es eine transparente Ausgangslage.
- Auftragsgespräch mit den Beteiligten. Die Gründe für diese Abklärungen werden benannt, die Fragestellung und der Auftrag ist klar und transparent.
- Es finden innerhalb von den kommenden 8 bis 10 Wochen Termine in der Familie statt. Die Termine werden so gelegt, dass ein Tagesablauf abgebildet werden kann. Die Termine finden in unterschiedlichen Familien-Konstellationen statt, um einen umfassenden Einblick in das Beziehungsgeflecht der Familie zu erhalten.
- Nach dem Vier-Augenprinzip werden gewisse Termine zu zweit von Seiten von Trial durchgeführt, um objektivere Einschätzungen abgeben zu können.
- Es werden neben der direkten Beobachtung auch weitere Methoden wie z.B. standardisierte Fragebögen, Genogramm und Video-Interaktionsanalyse eingesetzt.
- Der Abklärungsbericht wird i.d.R. mit der Familie gemeinsam vorbesprochen.
- Der Bericht wird bei der KESB oder der auftraggebenden Person eingereicht. Die Daten aus dem Bericht fliessen so in die Abklärung ein, stellen aber einzig Empfehlungen dar, welche umgesetzt werden könnten.