Pflegefamilienplätze
Trial-Interventionen bietet begleitete Pflegefamilienplatzierungen von Kindern und Jugendlichen in einem Netzwerk von Pflegefamilien im Kanton Bern an. Diese Familien werden durch Trial in ihrer Aufgabe begleitet und unterstützt.
Es gibt folgende Angebote:
Pflegeverhältnisse | Dauer Aufenthalt gemäss KJA | Hauptziel | Begleitung Trial |
---|---|---|---|
Krisenunterbringung | 12 Wochen bis 6 Monate | Kurze Stabilisierung mit Rückkehr in Herkunftsfamilie oder andere Anschlusslösung | Ja, pauschal |
Wochenunterbringung | bis 18 Monate | Veränderung der Situation für eine Rückkehr in Herkunftsfamilie | Ja, pauschal |
Begleitung Langzeitunterbringung | unbefristet | Integration in die Pflegefamilie mit langfristiger Perspektive | Je nach Auftrag im Stundentarif |
Vermittlung von Pflegefamilien zur Langzeitunterbringung | - | Vermittlung einer passenden Pflegefamilie für die Langzeitunterbringung | Ja, pauschal |
Begleitung Wochenend- & Ferien-Unterbringung | unbefristet für WE & Ferienwochen | Punktuelle Entlastung der Herkunftsfamilie durch regelmässige Zeiten des Kindes in der Pflegefamilie | Je nach Auftrag im Stundentarif |
Platzierungen von Kindern in Pflegefamilien stellen eine Alternative zu Heimplatzierungen dar. Der kleine überschaubare Rahmen in einer Familie hilft Kindern, sich orientieren zu können. Die Passung zwischen einem Kind und der Pflegefamilie ist wichtig. Weiter braucht es eine Zusammenarbeit und Akzeptanz von Seiten der leiblichen Eltern für eine solche Lösung, damit die Kinder nicht in einen Konflikt geraten. Die Pflegeplatzierungen richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen 0 bis 18 jährig beiderlei Geschlechts.
Mit dem KFSG und den dazugehörigen Verordnungen KFSG & ALKV werden die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten neu geregelt.
Pflegefamilie & gesetzl. Vertretung Kind
- Pflegevertrag
- Rechte & Pflichten
- div. Regelungen
- Pflegegeld
- Nebenkosten
- faktische Obhut
- Verantwortung gegenüber Kind
Trial & zuständige Behörde
- Vermittlungsauftrag
- Begleitungsvertrag
- Ziele der Begleitung
- Umfang der Begleitung
- Kosten für Begleitung
- Verantwortung für Beratung
Es entstehen dadurch zwei unabhängige Teile ohne vertragliche Schnittstelle. Das Pflegeverhältnis wird zwischen der Pflegefamilie und der gesetzlichen Vertretung des Kindes abgeschlossen, bzw. mit der KESB im Rahmen gesetzlicher Kindesschutz. Der Pflegevertrag regelt sämtliche Punkte des Pflegeverhältnis zwischen diesen zwei Parteien. Die Pflegefamilie steht in der Verantwortung gegenüber dem Pflegekind. Trial hat in Bezug auf das Pflegeverhältnis keine Kompetenzen und ist nicht Vertragspartei.
Die Ziele, die Dauer und der Umfang der Begleitung werden durch die auftraggebende Behörde festgelegt. „Bedeutsam ist, dass fast alle Pflegefamilien die Kontakte zwischen Pflegekind und Herkunftsfamilie als grosse Belastung erleben. Wünschenswert ist eine langfristig begleitende Unterstützung von Pflegefamilie und Herkunftsfamilie sowohl durch das Jugendamt als auch durch therapeutische Fachkräfte, die keine Kontrollfunktionen ausüben.“ (Cierpka, 2008, S. 220)