Krisenunterbringung oder Time – out
Ein Time-out bedeutet eine befristete Auszeit an einem anderen Ort zu haben. Der Jugendliche erhält zwischen zwei Wochen bis max. sechs Monaten in einer Pflegefamilie Abstand zum bisherigen Lebensumfeld. Trial-Interventionen bietet Plätze bei Bauernfamilien oder Familien mit Beschäftigung im Kanton Bern an. Der Jugendliche wird mit möglichst sinnvollen Tätigkeiten nach seinen Möglichkeiten beschäftigt. Er bekommt Distanz zu der verfahrenen Situation im Umfeld, in der Familie und/oder in der Schule. Während dem Time-out soll sich der Jugendliche mit seiner Situation und mit ersten Problemlösungsstrategien auseinandersetzen, dies geschieht durch die regelmässige Begleitung vor Ort durch Trial.
Für ein erfolgreiches Time-out ist es wichtig, dass der Jugendliche die Gründe für diese Massnahme von Seiten der Behörde versteht, dass die Dauer geklärt ist und die Zielsetzungen möglichst konkret und realistisch vorliegen. Der Einbezug der Eltern erhöht die Chancen für eine nachhaltige Veränderung im Sinne von Transfer von Lösungen in den bisherigen Alltag.
Krisenplatzierung
Aus Kindesschutzgründen kann es zu kurzfristigen Krisenunterbringungen von Kindern in Pflegefamilien kommen. Diese Not-Platzierungen sind möglichst rasch zum Schutz des Kindeswohls einzufädeln. Es gilt dabei insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen genau einzuhalten und unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit nur den minimalsten wirksamen Eingriff vorzunehmen.